Immer wieder berichte ich über Kalkputze, die meiner Meinung nach falsch deklariert werden, da mehr Zement und Chemie enthalten sind als Kalkhydrat. Deshalb befasst sich der heutige Beitrag mit den Vorgaben, die ein Putzhersteller erfüllen muss um ein Produkt als Kalkputz zu vermarkten.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ein Putz mindestens 3% Kalkhydrat enthalten muss um als Kalkputz zu gelten. Nachdem ich auf den Weber.cal 172 gestoßen bin, der laut Sicherheitsdatenblatt bis zu 20% Zement enthält und nur 1 – 2 % Calziumhydroxid (Kalkhydrat), wollte ich herausfinden welches Regelwerk dafür verantwortlich ist.

Deshalb wurden von mir verschiedene in Frage kommende Verbände angeschrieben und angefragt, wo es Vorgaben oder ein Regelwerk bezüglich der Zusammensetzung von Kalkputz gibt und wie es sein kann, dass ein Putz mit gerade mal  1 – 2 % Kalkanteil als Kalkputz verkauft werden darf.

Hier die Antworten der verschiedenen Verbände:

Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie (BVK)

Der BVK würde einen höheren Anteil an Kalkhydrat in Putzen begrüßen, hat aber kein Mitspracherecht bei der Normung. Deshalb wurde ich an den VDPM verwiesen.

Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM)

Auch der VDPM lehnt die Verantwortung ab und verweist auf die DIN EN 13914-1 / 2. Bezüglich der Inhaltsstoffe um als Kalkputz zu gelten, ist aber auch darin nichts zu finden. Auch die Baukalk DIN EN 459-1 hilft nicht weiter.

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Das DIBt konnte mir auch nicht weiterhelfen. Nur Putzmörtel, die als Brandschutzprodukte verkauft werden, fallen in deren Bereich. Ich bekam aber den Hinweis mich an den Bundesverband ‘ Ausbau und Fassade‘ zu wenden.

Bundesverband Ausbau und Fassade

Hier wurde mir mitgeteilt, dass gemäß Satzung nur Innungsmitglieder beraten werden und dass ich mich bezüglich einer Mitgliedschaft an meine Innung wenden soll. Zwangsmitgliedschaften lehne ich ab und wenn ich die Kosten dem Nutzen gegenüberstelle, kommt eine Innungsmitgliedschaft nicht in Frage für mich.

Gibt es wirklich keine Vorgaben? Um doch noch eine Antwort zu erhalten, habe ich Herrn Dr. Hans Reichart, den Staatsminister des Bayrischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr angeschrieben. Dort erhielt ich als Antwort:

‚An Bauprodukte die Leib und Leben nicht gefährden werden keine direkten Anforderungen gestellt. Putzmörtel fallen in den Bereich der Baustoffe mit baurechtlich untergeordneter Bedeutung und werden deshalb in den Bayrisch Technischen Bestimmungen (BayTB) nicht aufgeführt.‘

Ich sehe das ein wenig anders. Putze die als Kalkputze verkauft werden und deshalb mit den Attributen „für Allergiker geeignet, wohngesund oder vorbeugend gegen Schimmel“ werben sind für mich keine untergeordneten Bauprodukte. Für Allergiker, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke geht es bei der Wahl der Baustoffe durchaus um Leib und Leben.

Im Schreiben des Bayrischen Staatsministeriums waren auch die Kontaktdaten von Herrn Dr. Johann Eicher enthalten, der sich weiter mit meinem Anliegen befassen soll. In einem Telefonat mit Dr. Eicher konnte ich Ihm die Problematik noch mal verdeutlichen und erhielt die Zusage mir weitere Informationen zu liefern.

Sobald diese vorliegen werde ich darüber berichten.